Wenn Sie einen Partner suchen, der nicht nur redet, sondern liefert, sind Sie bei Expert Select GmbH richtig. Wir bieten Ihnen genau die qualifizierten Mitarbeiter, die Sie brauchen – bundesweit und immer dann, wenn es zählt. Ob für Auftragsspitzen oder langfristige Planung: Unsere Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung ist darauf ausgerichtet, Ihnen effizient und zuverlässig zu helfen. Wir machen keine leeren Versprechungen. Setzen Sie auf unsere Erfahrung, um Ihr Team gezielt zu stärken und Ihre Projekte zu unterstützen.
In einer schnelllebigen und oft unvorhersehbaren Geschäftswelt benötigen Unternehmen Lösungen, die funktionieren – schnell und verlässlich. Zeitarbeit ist nicht nur eine kurzfristige Antwort, sondern ein strategisches Instrument, das Ihrem Unternehmen langfristige Planungssicherheit gibt. Viele Firmen setzen bereits auf Zeitarbeitsunternehmen, um sofort qualifiziertes Personal für Projekte und Innovationen verfügbar zu haben.
Expert Select GmbH versteht, dass Personalengpässe nicht warten können. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen im Bereich Arbeitnehmerüberlassung und Zeitarbeit, die punktgenau die richtigen Mitarbeiter liefern – ob kurzfristige Verstärkung oder langfristige Projekte. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Teams flexibel und effizient verstärken können.
Unsere Services sind nicht nur auf kurzfristige Reaktionen ausgelegt. Wir bieten proaktive, maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern. Mit Expert Select GmbH an Ihrer Seite bleibt Ihr Betrieb jederzeit arbeitsfähig – auch in herausfordernden Zeiten.
Mit uns an Ihrer Seite erhalten Sie Zugang zu qualifizierten Talenten und stärken die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens nachhaltig.
Unsere Zahlen sprechen für sich – Vertrauen Sie auf bewährte Expertise.
Unsere Zeitarbeitslösungen bei der Expert Select GmbH sind exakt auf die Anforderungen jeder Branche abgestimmt. Finden Sie in unseren spezialisierten Abteilungen die richtigen Talente, die Ihr Unternehmen gezielt und effektiv unterstützen.
Bei der Expert Select GmbH vereinen wir tiefgehende Branchenkenntnisse mit lokaler Expertise, um Unternehmen optimal bei der Abdeckung ihres Personalbedarfs zu unterstützen. Ob Arbeitnehmerüberlassung oder andere Zeitarbeitsmodelle – wir bieten flexible und effiziente Lösungen, die exakt auf Ihre Anforderungen zugeschnitten sind. Unsere Kunden schätzen uns als verlässlichen Partner, auf den sie bundesweit zählen können, um den Herausforderungen des modernen Arbeitsmarktes erfolgreich zu begegnen.
Seit über 25 Jahren liefern wir maßgeschneiderte Personallösungen für Unternehmen jeder Größe. Unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil in einem sich schnell wandelnden Arbeitsumfeld.
Unsere Experten sind in Ihren lokalen Arbeitsmärkten verwurzelt und wissen, wie sie Ihre Anforderungen zielgenau umsetzen – effizient und lösungsorientiert.
Wir bieten flexible Lösungen, die genau auf Ihre spezifischen Unternehmensanforderungen zugeschnitten sind, sodass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Die langfristige Perspektive unserer Mitarbeiter ist uns wichtig. Unsere hohe Übernahmequote zeigt, dass unsere Arbeit auf Vertrauen und nachhaltigen Erfolgen basiert.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz stehen bei uns an erster Stelle. Unsere Leistungen gehen über Standardanforderungen hinaus und schaffen Vertrauen.
Durch regelmäßige Weiterbildung bieten wir unseren Mitarbeitern die Chance, sich kontinuierlich weiterzuentwickeln und ihre beruflichen Ziele zu erreichen.
Flexibilität und Familienfreundlichkeit stehen im Mittelpunkt unserer Ausbildung. Wir bieten maßgeschneiderte Programme, die Arbeit und Privatleben in Einklang bringen.
Unsere maßgeschneiderten Personallösungen bieten Ihnen Flexibilität und reibungslose Abläufe – auch bei kurzfristigen Anforderungen.
Mit umfassenden Sozialleistungen und einer schnellen Personalverfügbarkeit sichern wir langfristig den Erfolg Ihrer Projekte und stärken Ihr Team.
Arbeitnehmerüberlassung ist eine flexible Lösung, die es Unternehmen ermöglicht, schnell und effizient auf wechselnden Personalbedarf zu reagieren. In unserem kurzen Video zeigen wir Ihnen, wie dieses Modell funktioniert und welche Vorteile es bietet. Entdecken Sie, wie Expert Select GmbH Sie dabei unterstützt, die passenden Fachkräfte genau dann zu finden, wenn Sie sie benötigen – für den Erfolg Ihres Unternehmens.
Wir überlassen Ihnen genau die qualifizierten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Sie brauchen – flexibel und passgenau. Ob in der Produktion, der Lagerlogistik, der Industrie, im Einzelhandel oder in der Pflege: Mit unserer Zeitarbeit unterstützen wir Ihr Unternehmen effizient, um Spitzenzeiten zu bewältigen und Personalengpässe auszugleichen. Verlassen Sie sich auf unser Know-how, um Ihre Teams erfolgreich zu stärken.
Das Führungsteam der Expert Select GmbH vereint tiefgehende Branchenkenntnisse mit langjähriger Erfahrung in der Arbeitnehmerüberlassung. Jede Führungskraft ist ein ausgewiesener Spezialist in ihrem Fachbereich und steht Ihnen mit maßgeschneiderten Lösungen zur Seite, die genau auf Ihren Personalbedarf zugeschnitten sind. Ob qualifizierte Fachkräfte oder gewerbliche Zeitarbeitskräfte – wir sorgen dafür, dass Sie die besten Mitarbeiter für Ihr Unternehmen gewinnen. Sprechen Sie direkt mit einem unserer Ansprechpartner und erfahren Sie, wie wir Sie in der Zeitarbeit unterstützen können.
Bereichsleiter Chemische-Industrie
Bereichsleitung Bekleidungsindustrie
Tel: 06721-797920 betreuung@expert-select.de
Bereichsleiter Automobilindustrie
Bereichsleiter Metall und Elektro-Industrie
Tel: 06721-797920 betreuung@expert-select.de
Bereichsleiter Metall und Elektro-Industrie
Bereichsleitung Textilindustrie & Wäscherei
Tel: 06721-797920 betreuung@expert-select.de
Bereichsleitung Textilindustrie & Wäscherei
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Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt den rechtlichen Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung, um die Arbeitsbedingungen von Zeitarbeitnehmern zu schützen und Missbrauch zu verhindern. Es legt fest, dass Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) die Erlaubnis benötigen, um Arbeitnehmer an Unternehmen (Entleiher) zu überlassen. Zudem sind zentrale Aspekte wie Equal Pay (gleiche Bezahlung wie festangestellte Mitarbeiter nach neun Monaten) und die Höchstüberlassungsdauer (maximal 18 Monate bei einem Entleiher) im AÜG verankert. Unternehmen, die Zeitarbeit nutzen, müssen sicherstellen, dass sie die Vorgaben des AÜG einhalten, da bei Verstößen erhebliche Bußgelder oder sogar der Verlust der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis drohen. Das Gesetz schafft Klarheit und stellt sicher, dass Zeitarbeitskräfte fair behandelt werden und bietet Unternehmen gleichzeitig Flexibilität bei der Personalplanung. Wichtig ist, dass Unternehmen diese Regeln in ihre Personalstrategie integrieren, um rechtliche Risiken zu vermeiden und von den Vorteilen der Zeitarbeit zu profitieren.
Equal Pay bedeutet, dass Zeitarbeitnehmer nach spätestens neun Monaten Einsatz in Ihrem Unternehmen denselben Lohn wie ein vergleichbarer festangestellter Mitarbeiter erhalten müssen. Für Unternehmen ist dies relevant, da es ein Mittel darstellt, qualifizierte Zeitarbeitskräfte langfristig zu motivieren und eine gleichwertige Behandlung im Betrieb sicherzustellen. Dies kann zudem das Arbeitsklima verbessern, da Zeitarbeitskräfte sich nicht benachteiligt fühlen. Von den Bestimmungen kann durch Tarifverträge abgewichen werden. In Branchen, in denen solche Tarifverträge gelten, erfolgt die Anpassung der Entlohnung in mehreren Stufen, sodass nach spätestens 15 Monaten der gleiche Lohn wie bei Festangestellten erreicht wird. Diese Regelungen sind besonders dann sinnvoll, wenn Unternehmen regelmäßig auf Zeitarbeit zurückgreifen und sicherstellen wollen, dass die Integration der Zeitarbeitskräfte in den Betrieb reibungslos verläuft.
Die Höchstüberlassungsdauer beschreibt die maximale Zeitspanne, in der ein Zeitarbeitnehmer ununterbrochen bei einem Entleiher eingesetzt werden darf. Laut AÜG beträgt diese Grenze in der Regel 18 Monate. Nach Ablauf dieser Zeit muss entweder der Einsatz beendet oder der Zeitarbeitnehmer fest angestellt werden. Abweichungen sind nur möglich, wenn tarifliche Vereinbarungen dies zulassen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie frühzeitig planen müssen, um entweder eine Verlängerung der Arbeitnehmerüberlassung durch Tarifverträge oder eine dauerhafte Einstellung zu ermöglichen. Wird die Höchstüberlassungsdauer überschritten, entsteht automatisch ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Zeitarbeitnehmer und dem Entleihunternehmen, was erhebliche rechtliche Konsequenzen mit sich bringt. Unternehmen sollten also rechtzeitig prüfen, wann der Einsatz endet und wie sie danach verfahren möchten.
Die sogenannte Drehtürklausel im AÜG soll verhindern, dass Unternehmen eigene Mitarbeiter entlassen und sie danach kurzfristig als Zeitarbeitnehmer wieder beschäftigen, um so Gehälter und Arbeitsbedingungen zu verschlechtern. Laut AÜG dürfen Zeitarbeitnehmer nicht innerhalb von drei Monaten nach einem beendeten Arbeitsverhältnis wieder im selben Unternehmen eingesetzt werden. Diese Regelung schützt die Zeitarbeitnehmer vor Lohneinbußen und schlechteren Arbeitsbedingungen und sorgt dafür, dass Unternehmen verantwortungsvoll mit ihren Mitarbeitern umgehen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie darauf achten müssen, ehemalige Mitarbeiter nicht über Zeitarbeitsfirmen kurzfristig wieder zu beschäftigen, um die gesetzlichen Vorschriften nicht zu verletzen. Ein Verstoß kann zu erheblichen Strafen führen und die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis gefährden.
Arbeitnehmerüberlassung, häufig auch als Leiharbeit bezeichnet, bedeutet, dass ein Zeitarbeitsunternehmen einen Mitarbeiter einem anderen Unternehmen vorübergehend zur Verfügung stellt. Der Zeitarbeitnehmer bleibt jedoch beim Zeitarbeitsunternehmen angestellt. Diese Form der Beschäftigung bietet Unternehmen mehr Flexibilität bei Auftragsspitzen oder Personalausfällen, da sie temporär qualifiziertes Personal einsetzen können. Im Gegensatz dazu sind Modelle wie Werkverträge oder Subunternehmerverträge klar auf die Erfüllung eines bestimmten Auftrags ausgerichtet, und die Verantwortung für den Arbeitnehmer liegt beim Werkunternehmer. Die Arbeitnehmerüberlassung bietet somit mehr Kontrolle über das eingesetzte Personal und erleichtert die Integration in den Arbeitsprozess des Entleihers.
Das Dreiecksverhältnis in der Arbeitnehmerüberlassung beschreibt die Beziehung zwischen drei Parteien: dem Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher), dem entleihenden Unternehmen (Entleiher) und dem Zeitarbeitnehmer. Der Zeitarbeitnehmer steht in einem Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher, während er seine Arbeitsleistung beim Entleiher erbringt. Dieses Dreiecksverhältnis ermöglicht es Unternehmen, flexibel auf ihren Personalbedarf zu reagieren, da der Arbeitnehmer weiterhin beim Verleiher angestellt bleibt, aber seine Tätigkeit im Entleihbetrieb ausführt. Diese Konstruktion bietet Vorteile wie administrative Entlastung und die Möglichkeit, Mitarbeiter nur für den notwendigen Zeitraum einzusetzen, ohne langfristige Verpflichtungen eingehen zu müssen. Weitere Informationen finden Sie hier.
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